Hilali Übersetzungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsaufträge

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, zwischen dem Auftraggeber, nachfolgend bezeichnet mit AG und dem Auftragnehmer H!LALi Übersetzungen, nachfolgend bezeichnet mit AN. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG sind für den AN nur dann verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt und schriftlich bestätigt hat.


2. Leistungen

2.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.

2.2. Die Auftragsausführung erfolgt bestmöglich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Der AN beauftragt grundsätzlich nur hochqualifizierte und erfahrene freie Mitarbeiter.

2.3. Fachausdrücke werden in die allgemein übliche und verständliche Form übersetzt. Wünscht der AG die Berücksichtigung einer spezifischen, z.B. firmeninternen Terminologie, muss er dies bei der Auftragserteilung mitteilen.

2.4. Der AN behält sich Rückfragen beim AG zur Klärung einzelner Aussagen oder Darstellungen vor, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Der AN kommt seiner Sorgfaltspflicht auch dann nach, wenn er die Übersetzung auf der Grundlage des vom AN verstandenen Sinngehaltes nach bestem Wissen und allgemeinem Sprachverständnis erarbeitet.

2.5. Der AG hat die Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht gegenüber dem AN. Er hat dafür zu sorgen, dass dem AN ohne Aufforderung alle benötigten Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Auftragsausführung von Bedeutung sein können. Dazu gehören auch ergänzende Unterlagen und Informationen, die für die Erstellung der Leistung hilfreich sein können, wie z.B. Terminologie des AG, Abkürzungen, Beschreibungen, Abbildungen. Dies gilt auch für Unterlagen, Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragsausführung bekannt werden.

2.6. Übersetzungen werden auf Wunsch durch vereidigte Übersetzer/innen beglaubigt. Der AG muss dies bei Auftragserteilung angeben und die betreffenden Dokumente im Original oder als beglaubigte Kopie vorlegen.

2.7. Sollen Texte veröffentlicht werden, muss dies dem AN bei Auftragserteilung mitgeteilt werden.

2.8. Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn Sie vom AN schriftlich zugesagt worden sind. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, alle vom AG beizubringenden Unterlagen, Zahlungen etc. termingemäß beim Lieferer eingegangen sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Übersetzung innerhalb der vereinbarten Frist versandbereit und eine entsprechende Mitteilung an den AG abgesandt ist. Ist der AN an der rechtzeitigen Durchführung seiner Leistungen durch Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Feuer, Naturkatastrophen, Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Maßnahmen oder Verordnungen oder den Eintritt sonstiger, unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb seines Willens liegen, gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Zusicherung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfach Fahrlässigkeit für vertragstypisch vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.

2.9. Die Lieferung der Leistungen erfolgt auf dem mit dem AG vereinbarten Weg. Das Versandrisiko trägt der AG. Grundsätzlich geht die Gefahr auf den AG über, sobald die Übersetzung auf den Versandweg gebracht wird.


3. Preise

3.1. Berechnungsgrundlage für Übersetzungsaufträge ist grundsätzlich die Anzahl der Normzeilen in der Zielsprache, wobei eine Normzeile 52 Anschläge umfasst. Satz- und Leezeichen, Fußnoten, Kommentare, Kopf- und Fußzeilen werden mitgezählt. Werden in der Übersetzung keine lateinischen Schriftzeichen verwendet, lag aber der Ausgangstext in lateinische Schriftzeichen vor, so sind für die Berechnung die Normzeilen des Ausgangstextes maßgebend. Die Ermittlung der Anzahl der Normzeilen erfolgt mit Hilfe gängiger Zählprogramme.

3.2. Der Zeilenpreis pro Normzeile richtet sich nach Sprache, Umfang, Fachgebiet, Schwierigkeitsgrad und Verwendungszweck der Übersetzung.

3.3. Stundensätze werden vereinbart für zeitaufwändige Übersetzungen wie z.B. Auflistungen von Fachbegriffen, Werbetexte, Slogans.

3.4. Korrekturlesen wird nach Zeilenpreis oder nach Stundensatz berechnet.

3.5. Zusatzleistungen wie z.B. Vor- / Nachbereiten von Dateien, Layout, Gestaltung, Erstellung von Dokumentationen, werden nach Stundensatz berechnet.

3.6. Zuschläge werden berechnet für Übersetzungen von einer Fremdsprache in eine andere, Eilaufträge, Nacht-, Feiertags-, Wochenendarbeit, schlechte Lesbarkeit der Ausgangstexte oder andere Erschwernisse.

3.7. Beglaubigungen werden je Ausfertigung berechnet.


3.8. Für Kleinaufträge wird ein Mindestsatz berechnet.

3.9. Die Kosten für vom AG gewünschte besondere Versandarten, wie Eil-Zustellung oder Lieferung per Kurier, werden dem AG in Rechnung gestellt.

3.10. Auf Wunsch des AG können Festpreise vereinbart werden.

3.11. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.12. Wird ein erteilter Auftrag storniert, so sind vom AG die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten und Honorare zu zahlen. Der AG erhält alle bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Leistungen.


4. Geheimhaltung und Datenschutz

4.1. Der AN verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für den AN bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln.

4.2. Die vom AG zur Verfügung gestellten Daten werden elektronisch gespeichert und archiviert. Eine unkontrollierte Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.


5. Beanstandungen

5.1. Auftretende Mängel hat der AN innerhalb der gesetzlichen Frist geltend zu machen. Offensichtliche, sofort erkennbare Mängel sind, spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe bzw. Versand der Leistung geltend zu machen.

5.2. Das Recht, vom Vertrag zurück zu treten, bzw. die Vergütung zu mindern, steht dem AG nur beim Fehlschlagen der Nacherfüllung und nach dem Setzen einer angemessenen Nachfrist zu.


6. Haftung

6.1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, haftet der AN und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schadensersatzansprüche des AG - egal aus welchen rechtlichen Gründen wie folgt:

a) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen

b) Die Haftung für Sachschäden auf EUR 250.000,- je Schadensereignis und auf EUR 500.000,- insgesamt beschränkt.

c) Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkungen unter b) und der Haftungsausschluss unter c) gelten nicht, soweit bei Schäden in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.

6.2. Der AN haftet insbesondere nicht bei Schäden die nicht in seinem Geschäftsbetrieb verursacht wurden. Für Schäden durch Viren in der elektronischen Datenübertragung haftet der AN nicht, soweit diese nicht erkennbar waren oder in Folge leichter Fahrlässigkeit nicht erkannt wurden.

6.3. Für fehlerhafte Übersetzungen, die vom AG durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder durch schlecht lesbare, handschriftliche oder fehlerhafte Texte verursacht wurden, wird keine Haftung übernommen.

6.4. Der AG sorgt selbst für urheberrechtliche Genehmigungen. Der AG hat dafür zu sorgen, dass die vorgelegten Unterlagen wettbewerbs-, warenzeichen-, namensrechtlich oder aus sonstigen Gründen nicht zu beanstanden sind. Bei diesbezüglichen Ansprüchen Dritter, verpflichtet sich der AG, den AN in vollem Umfang von der Haftung freizustellen.

6.5. Der AG kann mit Ansprüchen des AN, gleich welcher Art, nur dann aufrechnen, sofern die Gegenforderung des AG unbestritten oder rechtskräftig wurde.


7. Zahlungsbedingungen

7.1. Rechnungen werden nach Lieferung der Leistung gestellt und sind sofort ohne Skontoabzug in EURO zahlbar.

7.2. Der AN kann Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen verlangen. Der AN ist berechtigt den Auftrag bis zur Begleichung der Abschlagszahlung ruhen zu lassen. Für Schäden, die dem AG dadurch entstehen, übernimmt der AN keinerlei Haftung.

7.3. Gewährte Nachlässe und Rabatte gelten nur bei termingerechter Bezahlung der entsprechenden Rechnung.


8. Eigentumsvorbehalt

Die Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN. Der AN behält sich seine Urheberrechte vor. Der AN beansprucht, stellvertretend für seine Mitarbeiter, das Recht des geistigen Eigentums an den gelieferten Leistungen.


9. Sonstige Bedingungen

9.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des AN.

9.2. Für den Auftrag und die sich hieraus ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten gilt deutsches Recht.

9.3. Sollten einzelne oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen der AGB rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand 01.03.2005 Änderungen vorbehalten